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Wissenswertes zur theoretischen Prüfung
Die theoretische Prüfung darf man frühestens drei Monate vor dem Geburtstag ablegen, an dem man das entsprechende Mindestalter für den angestrebten Führerschein erreicht hat.
Selbstverständlich muss man vorher nicht nur die geforderten Theoriestunden absolviert haben. Man sollte sich auch gründlich genug vorbereitet haben!
Die theoretische Prüfung wird am PC unter Aufsicht eines Prüfers abgelegt.
Auf jede Frage gibt es mindestens eine oder auch mehrere richtige Antworten.
Alle Fragen sind mit unterschiedlichen Fehlerpunkten versehen. Wer elf Fehlerpunkte sammelt, ist durchgefallen.
Macht man 2 Fragen mit der Wertigkeit 5 ("Vorfahrtfragen") falsch, so ist bereits bei zehn Fehlerpunkten die Prüfung nicht bestanden.
Weil die praktische Fahrprüfung erst gemacht werden darf, wenn die theoretische Prüfung bereits bestanden ist, kann man sich den Ärger und den Zeitverlust durch intensives Lernen ersparen!
Am PRÜFUNGSTAG sind unbedingt PERSONALAUSWEIS und TÜV-GEBÜHREN mitzubringen!
Die bestandene Theorie verfällt nach einem Jahr und ist dann erneut zu machen.
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