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Voraussetzungen für die praktische Prüfung
Die praktische Fahrprüfung kann nur nach bestandener theoretischer Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Man muss durch eine ausreichende, gewissenhafte Ausbildung und Absolvierung der vorgeschriebenen Sonderfahrten in der Lage sein, die Prüfung zu bestehen.
Was wird geprüft?
  | Die Fähigkeit zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeuges |
  | Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln |
  | Die nötigen technischen Kenntnisse (-das gilt besonders für die LKW- und Busklassen, aber seit 1999 auch für die Klasse B) |
  | Die Anwendung einer umweltbewussten Fahrweise |
Die Prüfung umfasst nicht nur den Stadtverkehr, sondern auch Landstrasse und Kraftfahrstrasse bzw Autobahn (ausser Klassen M, S und T). Es gibt aber keine festgelegten Prüfungsstrecken.
Wie lange dauert die Fahrprüfung?
  | Klasse M = 30 Minuten |
  | Klassen A1, B, BE = 45 Minuten |
  | Klassen A, T = 60 Minuten |
  | Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1 = 75 Minuten |
  | Klasse D1E = 70 Minuten |
Was ist mit den übrigen Klassen?
Für die Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen.
Das gleiche gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?
Eine nichtbestandene Prüfung darf erst nach 14 Tagen wiederholt werden. Inzwischen muss ausreichend "nachgeschult" werden.
Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt (abgesehen davon, dass der Führerscheinantrag nach einem Jahr verfällt und dann wieder neu gestellt werden muss). Ausserdem gilt die bestandene theoretische Prüfung "nur" ein Jahr lang.
Bei weiteren Fragen bitte E-Mail an
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