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D

Kraftomnibusse

Die Fahrerlaubnis der Klasse D umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg).
Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr.

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Im Überblick

Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss: D1, L und M
Vorbesitz: Klasse B
Sonstiges: Es wird ein Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder einer medizinisch/psychologischen Untersuchung benötigt. Außerdem benötigt man einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von einem Arbeitsmediziner erstellt werden.

Theoret. Ausbildung

Bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1:
- 6 Doppelstunden Grundstoff und
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff (nur B)
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff (C1)

Bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1:
- 6 Doppelstunden
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung

Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 kürzer als 2 Jahre
- 45 Stunden Grundausbildung
- 22 Überlandfahrten
- 14 Autobahnfahrten
- 8 Nachtfahrten

Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 länger als 2 Jahre
- 33 Stunden Grundausbildung
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten

Bei Vorbesitz Klasse C kürzer als 2 Jahre
- 14 Stunden Grundausbildung
- 16 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 6 Nachtfahrten

Bei Vorbesitz Klasse C länger als 2 Jahre
- 7 Stunden Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten

Bei Vorbesitz Klasse D1
- 20 Stunden Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 5 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten

Wissenswertes

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn:

durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.
Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU erbringen.
der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre ist, kann die Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird.
Unterlagen und Nachweise, welche dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizulegen sind:

- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs








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