Home > BUS KLASSEN > D
D
Kraftomnibusse
Die Fahrerlaubnis der Klasse D umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg).
Alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr.
Im Überblick
Mindestalter: 21 Jahre
Einschluss: D1, L und M
Vorbesitz: Klasse B
Sonstiges: Es wird ein Nachweis der körperlichen Eignung und der Belastungsfähigkeit durch ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder einer medizinisch/psychologischen Untersuchung benötigt. Außerdem benötigt man einen Nachweis über das Sehvermögen. Dieser kann auch von einem Arbeitsmediziner erstellt werden.
Theoret. Ausbildung
Bei Vorbesitz von Klasse B und/oder C1:
- 6 Doppelstunden Grundstoff und
- 18 Doppelstunden Zusatzstoff (nur B)
- 12 Doppelstunden Zusatzstoff (C1)
Bei Vorbesitz von Klasse C und/oder D1:
- 6 Doppelstunden
- 8 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung
Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 kürzer als 2 Jahre
- 45 Stunden Grundausbildung
- 22 Überlandfahrten
- 14 Autobahnfahrten
- 8 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz Klasse B oder C1 länger als 2 Jahre
- 33 Stunden Grundausbildung
- 12 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz Klasse C kürzer als 2 Jahre
- 14 Stunden Grundausbildung
- 16 Überlandfahrten
- 8 Autobahnfahrten
- 6 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz Klasse C länger als 2 Jahre
- 7 Stunden Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Bei Vorbesitz Klasse D1
- 20 Stunden Grundausbildung
- 5 Überlandfahrten
- 5 Autobahnfahrten
- 5 Nachtfahrten
Wissenswertes
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn:
  | durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzung und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt. |
  | Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU erbringen. |
  | der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre ist, kann die Verlängerung über das 50.Lebensjahr hinaus erfolgen, falls bereits das arbeitsmedizinische Belastungsgutachten vorgelegt wird. |
Unterlagen und Nachweise, welche dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizulegen sind:
- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Belastungsgutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
|