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Au
Klasse Au (= unbeschränkt) auch A/25
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man „offene“ Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr.
Die Klasse A unbeschränkt erhält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führerscheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch — ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gehen zu müssen — gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (sogen. „Direkteinstieg“)
Im Überblick
  | Mindestalter: für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt |
  | Einschluss: A1 und M |
  | Vorbesitz: nicht nötig |
  | Theo. Ausbildung: Ohne Vorbesitz 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse M. Bei Vorbesitz (nicht Mofa) 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse M. |
  | Prak. Ausbildung: Mindestens 5 Überland, 4 Autobahn und 3 Nachtfahrten. Übungsfahrten nach Bedarf. |
  | Bei Erweiterung von A1 auf A: Mindestens 3 Überland, 2 Autobahn und 1 Nachtfahrten. Übungsfahrten nach Bedarf. |
  | Befristung: Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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