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B

Auto

Die Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Ein Anhänger darf maximal 750 kg (zulässige Gesamtmasse) wiegen.
Anhänger mit mehr als 750 kg (zulässiger Gesamtmasse) dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug- Kombination von 3500 kg nicht überschritten wird.
Dabei ist zu beachten, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges sein darf.

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Im Überblick

Mindestalter: 18
Einschluss: M, L und S
Vorbesitz: nicht nötig
Theor. Ausbildung: Ohne Vorbesitz 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse B. Bei Vorbesitz (nicht Mofa) 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff Klasse B.
Prakt. Ausbildung: Mindestens 5 Überland-, 4 Autobahn- und 3 Nachtfahrten. Übungsfahrten nach Bedarf.
Unterlagen und Nachweise, welche für den Antrag für die Fahrerlaubnis erforderlich sind:

- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Wissenswertes

Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.








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