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L
(Landwirtschaftliche Zugmaschinen)
Unter diese Kategorie fallen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h und entsprechende Kombinationen mit Anhängern, die für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder gekennzeichnet sind und nicht schneller geführt werden - auch wenn die Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt.
Hierzu zählen auch selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und Kombinationen mit Anhänger.
Im Überblick
  | Mindestalter: 16 |
  | Einschluss: entfällt |
  | Vorbesitz: nicht nötig |
  | Theor. Ausbildung: Ohne Vorbesitz 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse L. Bei Vorbesitz (nicht Mofa) 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse L. |
  | Prakt. Ausbildung: Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. |
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:
- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
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