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L

(Landwirtschaftliche Zugmaschinen)

Unter diese Kategorie fallen Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h und entsprechende Kombinationen mit Anhängern, die für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h durch Geschwindigkeitsschilder gekennzeichnet sind und nicht schneller geführt werden - auch wenn die Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt.
Hierzu zählen auch selbst fahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und Kombinationen mit Anhänger.

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Im Überblick

Mindestalter: 16
Einschluss: entfällt
Vorbesitz: nicht nötig
Theor. Ausbildung: Ohne Vorbesitz 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse L. Bei Vorbesitz (nicht Mofa) 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse L.
Prakt. Ausbildung: Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen








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