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C

Lastkraftwagen

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Lkw gefahren werden, die Anhänger sind dabei auf 750 kg beschränkt.
In der Praxis wird man die Klasse C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18 Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung weitgehend ausgeschlossen.
Die Klasse C umfasst Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Die Fahrerlaubnis der Klasse C berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen (ggf. mit Anhänger) mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

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Im Überblick

Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss: Klasse C schliesst die Klasse C1 und somit die Klassen L und M mit ein.
Vorbesitz: Klasse B
Theor. Ausbildung: 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Prakt. Ausbildung: Bei Erweiterung von Klasse B auf C, 5 Überland, 2 Autobahn, 3 Nachtfahrten. Bei Erweiterung von Klasse C1 auf C, 3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nachtfahrt
Befristung: Die Fahrerlaubnis wird für fünf Jahre erteilt ,Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis des Gesundheitszustands und des Sehvermögens
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

- Lichtbild
- Augenärztliches Zeugnis
- Ärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Kurs

Wissenswertes

Wird eine Fahrerlaubnis C/CE nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr gefahren werden. Wird innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit die Verlängerung beantragt, wird prüfungsfrei verlängert.

Wenn Sie noch den Führerschein der alten Klasse 2 haben:

dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50.Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klasse C und CE fahren.
mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet
Voraussetzung für den Umtausch und jede spätere Verlängerung ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen.
Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren und ab dem 65. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C1/C1E mehr fahren







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