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S

Klasse S

Quad,Trike, Microcar

Zur Klasse S gehören drei- oder vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, die maximal 45 km/h fahren und deren Leistung 50ccm nicht überschreitet. Die Leermasse darf 350 kg nicht überschreiten.
Bei batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen darf die Leermasse (ohne Batterie) nicht größer als 350 kg sein.
Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen

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Im Überblick

Mindestalter: 16
Einschluss: entfällt
Vorbesitz: nicht nötig
Theor. Ausbildung: Ohne Vorbesitz 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse S. Bei Vorbesitz (nicht Mofa) 6 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Klassenspezifischer Stoff Klasse S.
Prakt. Ausbildung: Nur Übungsfahrten, keine besonderen Ausbildungsfahrten wie Überland oder Nachtfahrten.
Unterlagen und Nachweise, die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

- Lichtbild
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Ausweis








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