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Führerscheinklassen

EINE KURZE ÜBERSICHT

Die Benennung der Fahrerlaubnisklassen nach dem Schema A, B, C, D, E ist in der Europäischen Union jetzt grundsätzlich einheitlich. Das deutsche Zahlensystem wurde aufgegeben, es sind aber auch in Zukunft nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.

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Es wird unterteilt in:
A bedeutet Motorrad; vorher Klasse 1
B bedeutet Pkw; vorher Klasse 3
C bedeutet Lkw; vorher Klasse 2
D bedeutet Bus; vorher KOM-Schein
E bedeutet Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.
M (Moped) für Kleinkrafträder, Mokicks, Roller bis 45 km/h,
L (Landwirtschaft) für Zugmaschinen bis 32 km/h,
T (Traktor) für große Zugmaschinen
S für Trikes, Quads und Microcars bis 45 km/h.
Für Mofas gibt es keinen eigenen Führerschein; hier erwirbt man eine sogen. "Prüfbescheinigung".

Erklärung für den Begriff " C1":
C1 ist eine Unterklasse von C (für kleinere Lkw), und mit dem E darf noch ein Anhänger gezogen werden.
So gibt es ebenso kleinere Unterklassen für Busse (D1, D1E) und Krafträder (A1).

Auf dem Kartenführerschein eines Verkehrsteilnehmers, der sämtliche Führerscheinklassen besitzt, sieht das dann folgendermaßen aus :[A] [BE] [C1E] [CE] [DE] [MLST]
Diese "Formel" entspricht den früheren Klassen "1, 2 und KOM".








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