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Begleitetes Fahren

In immer mehr Bundesländern können Jugendliche schon mit 17 Jahren den Führerschein machen - vorausgesetzt die Eltern sind einverstanden und der Wohnort liegt in einem Bundesland, das am Modellprojekt "Begleitetes Fahren" teilnimmt. Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten sie eine Prüfbescheinigung und dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Ziel des begleiteten Fahrens ist es, jungen Fahranfängern durch einen erfahrenen Begleiter vorausschauendes Fahren zu lehren und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Viele Jugendliche geben zu, dass ihr Fahrverhalten oft durch Angst bestimmt ist und sie sich mehr Sicherheit wünschen. Sie haben gerne einen Beifahrer an ihrer Seite.

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selber fahren.







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